Während des Gefrierens bilden sich feine, porösartige Eiskristalle, die für die Zellenstruktur der Lebensmittel am wenigsten schädlich sind, und die aus Ernährungssicht die wichtigsten Baustoffe, Vitamine bewahren.
Das Tiefgefrieren verursacht in den Lebensmitteln solche Veränderungen, die zu einem großen Maße deren verderben verhindert. Zum Beispiel können sich die Bakterien und die Hefepilze in der Kälte nicht vermehren. Wenn wir die Lebensmittel gefrieren, dann blockieren wir eigentlich das darin enthaltene Wasser in der Form von Eis. Das bedeutet, dass andere chemischen Reaktionen verlangsamt werden.
Die Lagerung hängt von den Lebensmitteln und von der Temperatur ab. Im Allgemeinen kann gesagt werden: je kälter die Lagerung desto besser. Auf der Verpackung wird vom Hersteller die Art der Lagerung: Temperatur, Zeitdauer angegeben.
* | Tiefkühlgerät | -6°C |
** | Tiefkühlgerät | -12 °C |
*** | Tiefkühlgerät | -18 °C |
Nein. Jene Bakterien, die zu einer Lebensmittelvergiftung führen können, sind bei den Temperaturen des Tiefkühlgerätes nicht in der Lage sich zu vermehren. Mit dem Ablauf des Haltbarkeitsdatums verlieren Tiefkühlprodukte ihre guten Konditionen und Textur, und ihre Substanz verändert sich.
Der Zubereitungsvorschlag des Herstellers sollte immer gelesen werden.
Der Zweck des Auftauens liegt darin, dass das Produkt während der Zubereitung sicher durchbraten oder gar gekocht wird. Wenn wir zum Beispiel einen Rindsbraten aus gefrorenem Fleisch machen wollten und es vor dem Anbraten nicht auftauen würden, dann bliebe das innere des Fleisches auf jeden Fall roh. Bei der Zubereitung von tiefgekühlten Teigwaren, Knödeln, Nudeln usw. ist das Auftauen nicht notwendig. Das gilt natürlich für den Blätterteig nicht, denn der muss noch gewellt und geformt werden.
Das erneute Einfrieren von aufgetauten Tiefkühlprodukten ist sowohl aus Qualitätsgründen als auch aus Lebensmittelsicherheitsgründen nicht möglich. Der Hersteller von Tiefkühlprodukten ist dazu verpflichtet, dass er auf der Verpackung auch das angibt, dass: „Das erneute Einfrieren des Produkts nach dem Auftauen verboten ist!"